Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EMS Electro Medical Systems GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Fremerey, Stahlgruberring 12, 81829 München (nachfolgend „EMS“ genannt).

Telefon: +49-(0)89-427161-0   |   Fax: +49-(0)89-427161-60   |   E-Mail: info@ems-ch.de

 

1.    Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

1.1    EMS ist ein führender Anbieter von professionellen Medizingeräten insbesondere für die Dentalprophylaxe, Orthopädie und Urologie. Im After Sales Bereich bietet EMS zusätzlich Reparaturen und Wartungsleistungen für ihre Kunden an. Die Leistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden wie Arztpraxen und Kliniken. Soweit nicht anders vereinbart, besteht die Leistung in der Lieferung von Geräten. Installations-, Montage- oder Wartungsleistungen erbringt EMS nur auf ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung (vgl. Ziffer 10.).

1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nach- folgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von EMS mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, EMS hat sie ausdrücklich bestätigt.

1.3    Diese AGB gelten ab erstmaliger wirksamer Einbeziehung auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte der Parteien. EMS behält sich spätere Änderungen der AGB nach Maßgabe der Ziffer 21. vor.

 

2.    Vertragsschluss

Angaben in Katalogen, Präsentationen und auf der Website von EMS stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Etwaige anschließend von EMS verschickte Eingangsbestätigungen oder Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Unbeschadet des Rechts, einen Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen, erklärt EMS die Annahme oder die Ablehnung des Angebots des Kunden spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang des Angebots. Der Versand der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annah- meerklärung gleich.

 

3.    Preise, Versandkosten, Mindermengen und Mengentoleranzen

3.1    Es gelten die Preise der EMS zum Zeitpunkt der Bestellung und nach dem in der Auftragsbestätigung genannten Leistungs- und Lieferungsumfang.

3.2    Bei der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen, die nicht im Sortiment von EMS enthalten sind und auf Wunsch des Kunden geliefert werden, berechnet EMS eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR. Die Bearbeitungsgebühr wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und im Falle einer Reklamation nicht erstattet.

3.3    Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk ohne Verpackungs- und Versandkosten. Diese werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren. Skonto wird ausschließlich aufgrund gesonderter Vereinbarung der Parteien gewährt.

3.4    Die Preise sowie Angaben zu Kosten und Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, die ebenfalls gesondert ausgewiesen wird.

 

4.    Zahlung

4.1    Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Banküberweisung (bei Vorauskasse) oder gegen Nachnahme oder per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Die Zahlung hat sofort ohne Abzug zu erfolgen. Im Falle der Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren wird EMS dem Kunden die Abbuchung mindestens fünf Geschäftstage im Voraus ankündigen (sog. „Pre-Notification-Frist“). Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto zum angekündigten Abbuchungszeitpunkt die erforderliche Deckung aufweist.

4.2    EMS behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Im Fall einer neu aufgenommenen Geschäftsbeziehung erfolgen die ersten drei Lieferungen gegen Vo- rauszahlung oder Zahlung bei Lieferung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

4.3    Für Rücklastschriften berechnet EMS 10,00 EUR an Rückgabegebühren; dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass EMS kein oder ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer, darüber hinausgehender Schäden bleibt vorbehalten. Eine Rückgabegebühr wird nicht erhoben, wenn die Rücklastschrift auf einer Unterdeckung des Kontos des Kunden beruht und der Abbuchungsversuch zu einem anderen als dem von EMS angekündigten Abbuchungszeitpunkt erfolgt ist. Liegen Rücklastschriften vor, ist EMS bis zum vollen Ausgleich der Forderungen berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten. Im Falle wiederholter Rücklastschriften beliefert EMS ausschließlich noch per Nachnahme.

4.4    Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei EMS nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich wird dem Kunden für jede Mahnung eine Mahngebühr von 15,00 EUR berechnet, es sei denn, es handelt sich um eine verzugsbegründende Erstmahnung. Ziffer 4.3 S. 1, zweiter Halbsatz und Zif- fer 4.3 S. 2 dieser AGB gelten entsprechend.

4.5    Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann EMS offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen wahlweise nach freiem Ermessen Zahlung bei Auslieferung, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen. EMS geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte über den Kunden aus, die die Bezahlung der offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheinen lassen, sowie im Falle der Nichtzahlung trotz mindestens zweifacher Mahnung.

4.6    EMS ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf deren ältere Außenstände anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist EMS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

4.7    Die gesetzlichen Ansprüche der EMS im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden bleiben unberührt. Im Falle der Rücknahme des Gerätes infolge eines Zahlungsverzuges hat der Kunde neben sonstigen Schadensersatzansprüchen die Kosten für die Rückführung des Gerätes, insbesondere die Kosten für Abbau, Rücktransport, Reinigung und ggf. Überholung des Geräts zu übernehmen.

 

5.    Lieferung, Lieferfristen

5.1    Lieferungen erfolgen ab Werk („EXW“ gemäß Incoterms 2010) an die vom Kunden genannte Lieferadresse innerhalb des Vertriebsgebietes von EMS.

5.2    EMS liefert bestellte Waren innerhalb der im Angebot genannten Lieferzeiten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager von EMS verlassen hat.

5.3    Der Kunde hat EMS bei Überschreitung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu setzen.

 

6.    Lieferverzögerungen, Nichtlieferung durch Vor- lieferanten

6.1    EMS haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung aus Gründen, die EMS nicht zu vertreten hat, oder die auf höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren und nicht in der Sphäre der EMS liegenden Ereignissen beruhen (wie z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Stromausfall, unvorhersehbare Verweigerung behördlicher Genehmigungen, etc.).
6.2    Ist der bestellte Gegenstand oder Vorprodukte trotz rechtzeitiger Durchführung eines Deckungskaufs bei einem Vorlieferanten nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird EMS den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung und danach in regelmäßigen Abständen informieren. Bei Hindernissen vorübergehender Natur verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung. EMS ist hierbei eine zusätzliche, angemessene Anlauffrist einzuräumen. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, ist er berechtigt, gegenüber EMS vom Vertrag zurücktreten.

6.4    Sollte in den vorgenannten Fällen der Ziffer 6.3 die Lieferung und Leistung durch EMS wesentlich und langfristig erschwert oder unmöglich werden, ist EMS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.5    Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, EMS hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

 

7.    Erfüllungsort, Lieferung und Gefahrtragung, Lagerkosten, Teillieferungen

7.1    Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von EMS.

7.2    Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder den sonstigen beauftragten Transportunternehmer auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass EMS die Kosten für den Transport übernommen hat, Teillieferungen erfolgen oder dass EMS noch andere Leistungen (wie z.B. Versand, Installation und/oder Montage) übernommen hat.

7.3    Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, der in der Sphäre des Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand bei EMS versandbereit ist und die Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt wurde.

7.4    Die Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde, soweit er die Lagerung zu vertreten hat. Wird die Ware bei EMS eingelagert, betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass EMS kein oder ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist. EMS behält sich die die Geltendmachung weiterer oder weitergehender Schäden vor.

7.5    Die Lieferungen werden zur Absicherung des Transportrisikos transportversichert. Die Versicherungskos- ten sind abhängig vom Warennettowert und werden dem Kunden mit der bestellten Ware in Rechnung gestellt. Von der Versicherung gezahlte Beträge leitet EMS unverzüglich an den Kunden weiter. 

7.6    Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht gemeinsam verschickt werden können, liefert EMS die Waren je nach Verfügbarkeit in Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten im Sinne der Ziffer 3.3 werden dem Kunden in diesen Fällen nur einmal berechnet.

7.7    Die Lieferung erfolgt per Paketdienst oder Spedition. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante. Weitergehende Transportleistungen kann der Kunde mit dem Frachtführer vereinbaren; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten zahlt der Kunde direkt an den Frachtführer.

 

8.    Abnahme und Abnahmefiktion

8.1    Der Kunde ist zur Abnahme der Ware verpflichtet. Nimmt der Kunde die Ware auch nach angemessener Nachfrist nicht ab, ist EMS berechtigt, die Lagerkostenpauschale im Sinne der Ziffer 7.4 dieser AGB und ggf. weiteren oder weitergehenden Schadenersatz zu fordern.

8.2    Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Ware als abgenommen, wenn:

-    die Lieferung oder – sollte EMS zusätzlich auch die Installation oder die Montage schulden – die Installation bzw. Montage abgeschlossen ist,

-    EMS den Kunden über diese Abnahmefiktion gemäß Ziffer 8.2 der AGB informiert und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

-    seit der Lieferung oder Installation bzw. Montage vierzehn Tage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Ware begonnen hat und – im Falle der Nutzung der Ware – seit der Lieferung oder Installation bzw. Montage fünf Werktage vergangen sind, und

-    der Kunde die Abnahme innerhalb der genannten Fristen unterlassen hat, ohne dass er eine Anzeige wegen solcher Mängel erhoben hätte, die die Nutzung der Kaufsache unmöglich machen oder wesentlich beeinträchtigen.

 

9.    Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Kosten der Rücksendung bei berechtigter Rüge

9.1    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, EMS unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss der Kunde ihn unverzüglich nach Entdeckung anzeigen. Andernfalls gilt die Ware auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt.

9.2    Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt vierzehn Tage ab Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln ab deren Entdeckung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

9.3    Äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf etwaigen Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Ware müssen auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem Lieferschein vermerkt, vom Frachtführer bestätigt und innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung des Vermerks schriftlich der EMS angezeigt werden, damit EMS ihrerseits der Anzeigepflicht aus einer etwaig bestehenden Transportversicherung (vgl. Ziffer 7.5 dieser AGB) nachkommen kann.

9.4    Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sendet der Kunde die Ware nach Absprache an EMS zurück. EMS vergütet in diesen Fällen die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen als an dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Ware befindet.

 

10.    Besondere Bestimmungen für Garantien, Installation, Montage und Wartung

Nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt bietet EMS After-Sales-Leistungen an, wie z.B. gesonderte Garantien, Reparaturen oder Wartungsverträge. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung der Parteien. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die folgenden besonderen Bestimmungen:

10.1    Soweit gesondert vereinbart, bietet EMS gegen Entgelt eine Garantie auf die Ware an (Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie). Die Einzelheiten und Bedingungen der Garantie sind der Garantieerklärung zu entnehmen.
10.2    Gegen ein pauschales Wartungsentgelt führt EMS regelmäßige Wartungen durch. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Wartung die Abholung der Ware, Durchführung der Wartung und Rücksendung des Gerätes. Dem Kunden wird für die Dauer der Wartung ein vergleichbares Ersatzgerät mietweise zur Verfügung gestellt. Näheres regelt die gesonderte Vereinbarung zwischen dem Kunden und EMS.

10.3    Installation, Montage oder Reparaturen führt EMS nach gesonderter Vereinbarung und nach Zeitaufwand durch. Die Stundensätze sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Gesondert zu vergüten sind etwaige benötigte Ersatzteile, Fahrtkosten sowie die Spesen einschließlich ggf. erforderlicher Übernachtungskosten der Mitarbeiter von EMS sowie sonstige erforderliche Nebenkosten (z.B. Zuschläge außerhalb der regulären Arbeitszeit, Überstundenzuschläge).
10.4    Der Kunde bevollmächtigt EMS, Reparaturen der Geräte bis zu einem Materialwert/Ersatzteilwert von maximal 100 EUR netto und einem Zeitaufwand von 100 EUR netto ohne vorherige Rücksprache durchzuführen. Liegen die Kosten über den vorgenannten Wertgrenzen, führt EMS die Reparaturen ausschließlich nach Rücksprache mit dem Kunden und mit Kostenvoranschlag durch. Für den Kostenvoranschlag fällt ein Entgelt nach Stundenaufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen der EMS an.

10.5    Haben die Parteien die Installation von Geräten vereinbart, stellt EMS die gelieferten Geräte nach ihrer Wahl durch eigenes Fachpersonal oder durch von EMS beauftragte Dritte auf, schließt sie elektrisch an und setzt sie in Betrieb. Für etwaig erforderliche Bau- und Installationsarbeiten in den Räumlichkeiten des Kunden sowie notwendige behördliche Genehmigungen ist allein der Kunde verantwortlich. Im Falle von Montage- oder Installationsarbeiten ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Geräte zu montieren bzw. zu installieren sind.

10.6    Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die für eine ordnungsgemäße Installation und Montage erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden, insbesondere für die Bereitstellung geeigneter Transportmittel ab Bordsteinkante/LKW, für die Verlegung anschlussbereiter Strom-, Wasser- bzw. Abwasserversorgung sowie für die ordnungsgemäße Entsorgung etwaiger Reststoffe bzw. Chemikalien. Der Kunde stellt der EMS die Informationen zur Verfügung, die für die Installation und Montage vor Ort erforderlich sind.

10.7    Der Kunde ist verpflichtet, einen Ansprechpartner vor Ort zu benennen, der sich am vereinbarten Installations- oder Wartungstermin abrufbereit zur Verfügung hält und kompetent sowie berechtigt ist, verbindliche Auskünfte über die für die Installation und Montage maßgebliche Beschaffenheit der Räumlichkeiten vor Ort (insbesondere die Beschaffenheit und Belastbarkeit der Boden-/Deckenkonstruktionen, etc.) zu erteilen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die oben genannten Pflichten ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet, insbesondere zur Vergütung zusätzlich entstehender Aufwendungen, die durch die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen entstehen.

10.8    Sollte die Installation, Montage oder Wartung am vereinbarten Termin aus Gründen scheitern, die allein der Kunde zu vertreten hat, ist EMS berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachholung der erforderlichen Mitwirkungshandlung zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist EMS befugt, den Installations-, Wartungs- oder Montagevertrag zu kündigen. Ein etwaiger Kaufvertrag über die Ware bleibt bestehen. EMS wird bei Frist- setzung auf die Folgen der Säumnis der Frist hinweisen.

10.9    Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine „Festpreisvereinbarung“ getroffen wurde. Dies gilt nicht, wenn der Kostenvoranschlag um mehr als 20 % überschritten wird.

10.10    Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten auch für Reparatur-, Wartungs-, Installations- und Montageleistungen, soweit diese Ziffer 10 nicht Abweichendes regelt.

 

11.    Gewährleistung, Rücksendung der Ware

11.1    Angaben der EMS zu den Waren oder Leistungen (z.B. Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Vorschriften, Normen und Daten) sowie Produktdarstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildun- gen) dienen allein der Beschreibung der Waren. Eine Zusicherung von Eigenschaften oder eine Garantie ist damit nicht verbunden, es sei denn, dies ist ausdrück- lich zwischen den Parteien vereinbart. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die allein aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder ausschließlich technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile behält sich EMS vor, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck in keiner Weise beein- trächtigen.

11.2    Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache, im Falle einer erforderlichen Abnahme ein Jahr ab Abnahme. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche (§ 445b BGB) bleiben hiervon unberührt.

11.3    Anstelle der in Ziffer 11.2 genannten Gewährleistungsfristen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen im Fall des Vorsatzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit EMS eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gelten weiterhin für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

11.4    Im Falle eines Mangels der Ware hat der Kunde EMS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. EMS ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

-    die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Ware, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder
-    die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Ware mindert oder
-    die andere als die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Käufer keine erheblichen Nachteile bedeutet.
Der Gewährleistungsanspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist auch die andere Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann EMS die Nacherfüllung insgesamt verweigern.

11.5    Bei dem Verkauf gebrauchter Waren sind Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache sowie Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den in Ziffer 11.3 benannten Ausnahmefällen. Gebrauchte Waren in diesem Sinne sind auch Waren, die von EMS als überarbeitete und erneuerte Waren verkauft wurden.

11.6    Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die allein auf Bedienungsfehlern sowie Eingriffen oder Reparaturen durch den Kunden oder durch nicht von EMS autorisierten Dritten beruhen. Dies gilt auch bei natürlichem Verschleiß, Temperatur- und Witterungseinflüssen sowie bei Verwendung ungeeigneten Zubehörs, es sei denn, EMS hat diese Einwirkungen zu vertreten.

11.7    Der Kunde sendet beanstandete Ware ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung der EMS und nach vorheriger Absprache zurück. Der Kunde legt der Ware einen vollständig ausgefüllten Rücksendungsschein bzw. die Rücksendungsnummer bei. Wird die Ware unter Missachtung dieser Verpflichtungen zurück gesendet, ist EMS befugt, die Annahme zu verweigern.

11.8    Bei Warenrücksendungen, die nicht von uns zu vertreten sind – etwa weil die Ware nicht mangelhaft ist – trägt der Kunde die Kosten der Warenrücksendung und ggf. der Untersuchung der Ware.

 

12.    Rechtsmängelgewährleistung

12.1    EMS steht im Rahmen der Gewährleistung nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 11. dafür ein, dass die gelieferte Ware frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Der Kunde wird EMS unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden und gibt EMS Gelegenheit, Stellung zu nehmen. EMS ist verpflichtet, den Kunden zur Abwehr etwaiger Ansprüche Dritter mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen.

12.2    In Fällen, in denen die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird EMS nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die Ware entweder austauschen, in der Weise ändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das erforderliche Nutzungsrecht verschaffen. Sollte EMS dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums gelingen, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis in angemessener Höhe zu mindern.

 

13.    Haftung

13.1    Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber EMS als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

13.2    Die Haftungsbeschränkung im Sinne der Ziffer 13.1 gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziffer 11.3, letzter Satz) sowie in den weiteren, in Ziffer 11.3 dieser AGB genannten Fällen.
13.3    Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziffer 11.3, letzter Satz) und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder von Schäden, für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

13.4    Wegen unverschuldeten Irrtümern und Druck- oder Übermittlungsfehlern, die EMS zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

 

14.    Eigentumsvorbehalt

14.1    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von EMS. EMS behält sich darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen (nachfolgend „Gesamtforde- rung“ genannt) vor.

14.2    Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln und ist insbesondere verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten führt der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durch.

14.3    Über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter informiert der Kunde EMS unverzüglich. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, der EMS die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage im Sinne des § 771 ZPO zu erstatten, erstattet der Kunde EMS die erforderlichen Verfahrenskosten.

14.4    Verarbeitungen oder Umbildungen der Ware führt der Kunde ausschließlich für EMS durch. Wird die Ware mit anderen, der EMS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt EMS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die aufgrund der Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen diese Ziffer 14 der AGB entsprechend.

14.5    Vermischt der Kunde die Ware mit anderen, der EMS nicht gehörenden Waren untrennbar, erwirbt EMS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung derart, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der EMS anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das aufgrund Vermischung entstandene Alleineigentum bzw. Miteigentum allein für EMS.


14.6    Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an EMS ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. EMS wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber EMS in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist.

14.7    Bei Zahlungsverzug des Käufers ist EMS befugt, sämtliche unter Eigentumsvorbehalt der EMS ste- hende Waren vom Kunden heraus zu verlangen und bei ihm abzuholen, ohne dass EMS hierzu einen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären müsste.

14.8    EMS ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht allein im Ermessen von EMS.

14.9    Bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, ist EMS zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als EUR 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforderung beträgt.

14.10    Nach Rücknahme der Kaufsache ist EMS zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich erforderlicher und angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

15.    Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

15.1    Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitig-keitsverhältnisses, stehenden Forderungen berechtigt. Das vorgenannte Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von EMS nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind.

15.2    Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der unter Ziffer 13.1 genannten Ausnahmen vor.

 

16.    Rechte an Unterlagen, Angeboten und sonstigen Inhalten

16.1    Die von EMS an den Kunden übergebenen Unterlagen, insbesondere Angebote, Kataloge, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Beschreibungen sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. EMS behält sich die Rechte und das Eigentum an allen dem Kunden vorgelegten Unterlagen und Informationen vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne Einwilligung der EMS nicht Dritten zugänglich machen, vervielfältigen oder außerhalb des Vertragszwecks anderweitig nutzen oder durch Dritte nutzen lassen. Vertragsunterlagen, Angebote und weitere, von EMS als vertraulich bezeichnete Unterlagen sind geheim zu halten, sicher aufzubewahren und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

16.2    Auf Verlangen von EMS hin sind diese Informationen und Unterlagen vollständig zurückzugeben und etwaige angefertigte Kopien zu vernichten, sobald sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang vom Kunden nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

17.    Datenschutz

Die Datenschutzpraxis von EMS steht im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). EMS verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E- Mail-Adresse ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Näheres entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen auf der Webseite von EMS.

 

18.    Datensicherheit

18.1    Der Kunde ist allein für die Sicherheit seiner Daten verantwortlich. Bei Reparatur- oder Wartungsaufträgen oder Umbauten und Erweiterungen von an EMS übergebenen Geräten hat der Kunde durch eigenes Personal auf eigene Kosten zeitlich unmittelbar vor Durchführung der Arbeiten durch EMS ggf. eine vollständige Sicherung des Datenbestandes auf externe Speichermedien durchzuführen.

18.2    EMS übernimmt keine Garantie für die Sicherheit und den Bestand der Daten und keine Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Daten oder Datenbeständen. Eine Garantie wird auch dann nicht übernommen, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, auf die Datensicherheit besonderen Wert zu legen.

18.3    Schadenersatzansprüche wegen der teilweisen oder gesamten Vernichtung von Daten des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Schaden durch regelmäßige Datensicherung des Kunden hätte vermieden werden können.

 

19.    Online-Registrierung, Zugangsdaten

19.1    Für die Nutzung des Internet-Angebots von EMS ist keine Registrierung des Kunden oder Speicherung der Daten erforderlich. Die Registrierung hat jedoch den Vorteil, dass spätere Bestellungen einfacher möglich sind.

19.2    Nach der Registrierung wird dem Kunden ein Nutzerkonto eingerichtet. Hierzu teilt EMS die erforderlichen Zugangs- und Nutzungsdaten mit (im Folgenden einschließlich des Passworts „Zugangsdaten“ genannt). EMS ist zur späteren Änderung der Zugangsdaten des Kunden berechtigt. In diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitgeteilt.

19.3    Der Kunde ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Er trägt dafür Sorge, dass innerhalb seines Unternehmens nur vertretungsberechtigte Mitarbeiter Zugriff zu den Zugangsdaten erhalten. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, EMS hat schriftlich zugestimmt. Der Kunde klärt die vertretungsberechtigten Mitarbeiter über die in dieser Ziffer vorgesehenen Geheimhaltungspflichten auf. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten die Möglichkeit haben, im Namen des Kunden Bestellungen bei EMS vorzunehmen. Stellt der Kunde fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, ist er zur unverzüglichen Änderung seiner Zugangsdaten oder, falls ihm dies nicht möglich ist, zur unverzüglichen Unterrichtung von EMS verpflichtet.

19.4    Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden, insbesondere wenn dieser durch den Kunden angezeigt wurde, ist EMS zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. EMS wird den Kunden umgehend über die Sperrung informieren.

19.5    EMS haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

20.    Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München-Stadt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.

 

21.    Änderungen

EMS ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer geänderten Form in ein Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie werden auch wirksam, wenn EMS den Kunden auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. In der Mitteilung an den Kunden weist EMS auf die Frist und auf die Folgen des Fristversäumnisses hin. Für den Fall des Widerspruchs behält sich EMS die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

 

22.    Schlussbestimmungen

22.1    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch diese AGB im Übrigen wirksam. Der Kunde und EMS verpflichten sich, die entsprechende Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen.

22.2    Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kauf-rechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

22.3    Diese AGB und ggf. weitere Vertragsunterlagen werden nach deutschem Recht ausgelegt. Die AGB werden ggf. auch in englischer Sprache oder anderen Sprachen zur Verfügung gestellt. Weichen die Übersetzung von der deutschen Fassung inhaltlich ab, hat die deutsche Fassung der AGB stets Vorrang.
 

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